Antidiskriminierung
Als sozialer und integrativer Träger, vertreten wir, die pad gGmbH, die Grundhaltung, dass Beiträge für ein demokratisches, an den Grundsätzen von Humanität und Menschenwürde orientiertes Miteinander zu leisten sind. Aus diesem Grund sind diskriminierende Handlungen und Einstellungen nicht zu tolerieren. Wie im AGG gefordert, dürfen keiner Person wegen Nationalität, Herkunft, Religion, Alter, Handicaps (körperlichen Merkmalen), Geschlecht oder sexueller Identität Nachteile entstehen. Dies beinhaltet auch, dass niemand in ihrem*seinem sozialen Ansehen geschädigt, sexuell belästigt, diskriminiert oder durch ihr*ihm zugewiesene Arbeitsaufgaben gedemütigt werden darf.
Im Gegenteil, sollte es unser Ziel sein, solche Benachteiligungen abzubauen und Vielfalt (Diversity) zu fördern.
Im Jahr 2016 haben die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der pad gGmbH eine Betriebsvereinbarung zur Andiskriminierung erarbeitet. Sie formuliert Ziele, stellt Pflichten des Trägers und der Beschäftigten vor und nennt Möglichkeiten der Beschwerde. Die Vereinbarung ist ein Instrument, welches von Angestellten genutzt werden kann, die sich von Diskriminierung im Träger betroffen fühlen. Sie soll zu einen kollegialen und diskriminierungsfreien Umgang der Angestellten untereinander fördern.